Hilfe für Arbeitgeber, Betriebs- und Personalräte

Nach Schätzungen der Deutschen Hauptstelle gegen Suchtgefahren (DHS) beträgt der Anteil alkoholkranker Menschen an der Gesamtbevölkerung ca. 2 – 3 %. Dies bedeutet, dass in Deutschland 2,5 Millionen Menschen behandlungsbedürftig alkoholkrank sind. Im betrieblichen Bereich ist diese Quote allerdings deutlich höher:
Rund 10 % aller Werktätigen müssen als alkoholkrank bezeichnet werden -Tendenz steigend.

Alkoholismus wird zunehmend auch in der Arbeitswelt als wirtschaftliches und humanes Problem angesehen. Während es 1979 erst rund 20 Betriebe in der BRD waren, die über eigene Präventions- und Hilfsprogramme verfügten, waren es 1999 bereits über 700 Unternehmen, die ein innerbetriebliches Hilfsprogramm aufgelegt haben.

    Ist Ihnen bekannt, dass Alkoholabhängige …
  • 16-mal häufiger vom Arbeitsplatz fernbleiben
  • 2,5-mal häufiger krank sind
  • 1,4-mal länger nach Unfällen fehlen

    Hinzu kommen noch:
  • mangelnde Auslastung von Fertigungskapazitäten,
  • Überstundenkosten wegen Ausfalls alkoholkranker Mitarbeiter,
  • Störungen und Belastungen von Mitarbeitern durch alkoholisierte Mitarbeiter,
  • Beeinträchtigung des Arbeitsklimas

Der volkswirtschaftliche Gesamtschaden durch Alkoholmissbrauch beläuft sich nach Hochrechnungen auf inzwischen 15 bis 40 Milliarden Euro pro Jahr. Unter Berücksichtigung der individuellen, personellen und strukturellen Verhältnisse im Unternehmen kann die Entwicklung eines Hilfsprogramms in Form einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung eine gute Grundlage sein, das Problem „Alkohol am Arbeitsplatz“ in den Griff zu bekommen.

Beabsichtigen Sie ein innerbetriebliches Hilfsprogramm einzuführen? Sind Sie an einer Informationsveranstaltung zum Thema „Sucht am Arbeitsplatz“ interessiert?

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